Verbandskasten für K
Häufig gestellte Fragen (Support-FAQs):
- Frage (06.03.2014) Ist der PEARL Verbandkasten für Kfz nach alter oder neuer DIN-Norm befüllt und wie lange darf er verwendet werden?
- Antwort: Der PEARL Verbandkasten für Kfz ist nach der alten DIN 13164 befüllt. Die Verbandskasten-Norm wurde inzwischen überarbeitet und neu gefasst. Verbandkästen nach bisherigem Recht bzw. bisheriger Befüllung dürfen jedoch auch weiterhin verkauft werden. Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35 h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Der Verbandkasten soll fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort ermöglichen. Daher darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandkasten bis zum Erreichen seines Verfalldatums verwendet werden.
- Frage (30.09.2011) Wie lange kann der PEARL Verbandkasten für Kfz verwendet werden?
- Antwort: Der PEARL Verbandkasten für Kfz kann mindestens 5 Jahre verwendet werden. Verbandskästen, die im Januar 2015 ausgeliefert wurden, sind bis Januar 2020 haltbar, die vom März 2015 bis April 2020, die vom Dezember 2015 bis Januar 2021 und die vom April 2016 bis Juli 2021.
- Frage (07.01.2010) Entspricht der "Verbandkasten für Kfz" den österreichischen Vorschriften?
- Antwort: Ja, der Verbandkasten entspricht der österreichischen "ÖNORM V 5101" für mehrspurige Fahrzeuge sowie der Norm für Erste-Hilfe-Kästen nach KFG § 102 Abs. 10.

